Auf unseren Seiten haben Sie die Möglichkeit, sich einen Überblick über unser Leistungsspektrum zu verschaffen.
Mit Fachkunde, Engagement und Kompetenz nehmen wir uns gern Ihrer Probleme an, denn bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt unserer Tätigkeit.
Durch unsere Kompetenz und unser hohes fachliches Niveau erarbeiten wir für Sie effektive, zeitsparende und kostengünstige Lösungen. Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Lebenssituation ausgerichtet ist.
Für Anfragen und Erstberatungen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung!
Das Familienrecht regelt das Verhältnis von Menschen zueinander, die durch Verlöbnis, Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind.
Vor einer Eheschließung beraten wir Sie gern. Unter Umständen könnte es sinnvoll sein, einen Ehevertrag abzuschließen. Im Falle einer Trennung können die Folgen einer eventuellen Scheidung ebenfalls vertraglich geregelt werden.
Nach einer Trennung besteht vielfach ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bzw. nachehelichen Unterhalt. Gern berechnen wir Ihre Ansprüche im Vorfeld und beraten Sie hinsichtlich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Die so genannten Kindschaftssachen betreffen überwiegend die elterliche Sorge, das Umgangsrecht sowie den Unterhalt.
Das Arbeitsrecht erstreckt sich auf die vielgestaltigen Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgebern sowie Arbeitgeberverbänden.
Wir vertreten sowohl im Bereich des Individualarbeitsrechts (Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) als auch hinsichtlich des Kollektivarbeitsrechts (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaften)).
Das Mietrecht regelt Rechtsfragen, die das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter betreffen.
Unterschieden wird zwischen der Vermietung von Wohnräumen (Wohnmietrecht) und Gewerberäumen (Gewerbemietrecht).
Mietvertragliche Verbindungen bieten ein erhebliches Konfliktpotential und werfen eine Vielzahl rechtlicher Probleme auf. Wir vertreten Vermieter und Mieter in allen Fragen des Gewerbe- und Wohnraummietrechts.
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Teilbereich des Immobilienrechts und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.
Im Dreiecksverhältnis von Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verwaltung entstehen vielfältige Reibungspunkte, die oftmals zu streitigen Auseinandersetzungen führen.
Das Baurecht regelt die komplexen Beziehungen zwischen Bauherren und Unternehmern bei der Erstellung, dem Umbau und der Modernisierung von Immobilien aller Art.
Streitigkeiten umfassen häufig den Werklohn, Nachträge, Bauverzögerungen, Baumängel (inkl. Beweissicherungsverfahren), Sicherheiten, Insolvenz des Bauunternehmers und Versicherungsfragen. Hierzu kommen die besonderen Bereiche der Bauträgermodelle und des öffentlichen Baurechts (Bauanzeigen, Baugenehmigungen, Bebauungspläne uvm).
Das Architektenrecht regelt im Wesentlichen die Vergütungsfragen der Architekten, Fachplaner und Ingenieure sowie das jeweilige Haftungsrecht.
Im Jagd- und Waffenrecht vertreten wir Mandanten sowohl in Fragen der Erlangung und Entziehung von Erlaubnissen als auch in Straf- und Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen die jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften.
Regelmäßig vertreten wir Mandanten in der gerichtlichen und außergerichtlichen Regelung von Wildschäden und sämtlichen vertraglichen Gestaltungen, wie z. B. Jagdpachtverträgen, Veränderungen von Jagdbezirken und Wildfolgevereinbarungen.
Im Tierrecht vertreten wir Mandanten rund um das Tier vom Hundebiss bis zum Verkehrsunfall mit entlaufenen Rindern, ebenso wie bei Streitigkeiten aus Tierkaufverträgen und mit den Aufsichtsbehörden über die Haltung von Tieren.
Das Verkehrsrecht umfasst die Abwicklung von Verkehrsunfällen, die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten – und Strafverfahren wegen Verkehrsverstößen jeder Art.
Oftmals geht es dabei für die Betroffenen am wenigstens um das Bußgeld und vielmehr um Punkte und Fahrverbote, sowie im Alkohol- und BTM-Verstößen häufig um nicht weniger als den Arbeitsplatz, wenn der Führerschein verloren geht und die MPU droht.
Ein Schwerpunkt der notariellen Praxis befasst sich mit der Gestaltung und Ausarbeitung verschiedenster Verträge.
Dazu zählen etwa Grundstücksverträge (Kaufverträge, Übergabeverträge, Grundpfandrechtsbestellungen, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Bauträgerverträge), ebenso aber auch Eheverträge und letztwillige Verfügungen (Testamente).
Der Erwerb von Grundstücken oder von Wohnungseigentum stellt hohe Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des Kaufvertrages.
Im Rahmen der Beurkundung von Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträgen begleiten wir Sie engmaschig, um etwaige Besonderheiten im Rahmen der Vorarbeit zu erfassen und für Sie umzusetzen. Im weiteren Verlauf regeln wir für Sie den gesamten Vollzug des Vertrages. So werden notwendige Genehmigungen oder Löschungsbewilligungen von uns eingeholt, um die lastenfreie Eigentumsumschreibung zu ermöglichen.
Für Gesellschaftsgründungen, Veränderungen, Anteilsabtretungen und alle weiteren gesellschaftsrechtlichen Konstellationen sieht die Praxis zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten vor.
Ihre Vorstellungen und Ziele dienen uns als Basis für eine Ausgestaltung der zu treffenden Regelungen, um eine Vertragsgestaltung zu ermöglichen, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist.