Eine qualifizierte Beratung im Vorfeld hilft Streitigkeiten zu vermeiden. Nicht immer muss ein Streit vor Gericht enden. Zunächst bemühen wir uns für Sie um einvernehmliche, kurzfristige Lösungen. Wenn dies nicht möglich ist, werden wir Ihre Interessen mit aller Vehemenz auch bei Gericht durchzusetzen wissen.
Die Auseinandersetzung mit einem konkreten Fall erfordert von einem juristischen Berater ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Verständnis. Daher nehmen wir uns Zeit und hören Ihnen zu. Durch die Vielseitigkeit unserer Anwälte und die breit gefächerte Spezialisierung in unserer Kanzlei können auch fachübergreifende Fallkomplexe kompetent bearbeitet werden. Diesen Qualitätsanspruch erhalten wir uns laufend durch entsprechende Fort- und Weiterbildungen.
Unsere Anwälte führen zusätzlich die Bezeichnung Fachanwalt bzw. LLM. Eine fachanwaltliche Spezialisierung kann nur erfolgen, wenn der Anwalt Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem entsprechenden Fachgebiet nachweist, die erheblich über das hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dementsprechend muss eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden.
Jeder Fachanwalt ist verpflichtet, jährlich Fortbildungsveranstaltungen in seinem Fachgebiet zu besuchen. Damit wird sichergestellt, dass unsere Anwälte immer auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind: eine Grundvoraussetzung für eine gute anwaltliche Beratung.
Neben unseren fachlich qualifizierten Juristen in der Fallbearbeitung verfügt auch unser Sekretariat über hochmotivierte Mitarbeiterinnen.
Anwaltskosten für eine Erstberatung sind nicht gesetzlich festgelegt. Deshalb können Rechtsanwälte die Gebühren individuell mit dem Mandanten vereinbaren, bevor die Beratung stattfindet. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch darf nicht höher als 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer sein. Wird ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage erstellt, fallen maximal 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer an.
Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Erst oberhalb der Mindestgebühren dürfen Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Geringere Gebühren zu vereinbaren als im RVG für Gerichtsverfahren vorgesehen sind oder kostenlose Rechtsberatungen sind einem Rechtsanwalt nicht erlaubt.
Grundsätzlich gilt: je höher der Streitwert desto höher die Anwaltskosten. Die Gebühren werden nämlich nach dem Wert berechnet, um den es in der rechtlichen Auseinandersetzung geht – dem sogenannten Gegenstandswert.
Sind Sie mittellos, so haben Sie vermutlich einen Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe. Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist, dass der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, ihm keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen (Verbraucherzentralen, Schuldnerberatungsstellen, Beratung durch Behörden) und die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist.
Der so genannte Beratungshilfeschein kann in der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Gerichts erworben werden.